OGH 5Ob143/17s (RS0131864)

OGH5Ob143/17s21.12.2017

Rechtssatz

War bei Einlangen des Grundbuchgesuchs eine Schwägerschaft zufolge Auflösung der sie begründenden Ehe (durch Tod) nicht mehr aufrecht, können die ehemaligen Schwiegereltern/‑kinder nicht mehr zu den in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zählen.

Normen

ABGB §364c B1

5 Ob 143/17sOGH21.12.2017

Dokumentnummer

JJR_20171221_OGH0002_0050OB00143_17S0000_001