OGH 5Ob217/17y (RS0132020)

OGH5Ob217/17y21.12.2017

Rechtssatz

Durch den Mindestanteil wird ‑ wie im schlichten Miteigentum ‑ der Miteigentumsanteil im Verhältnis zum Ganzen ausgedrückt, sodass auch im Wohnungseigentum die Konstruktion über das ideelle Miteigentum im Vordergrund steht. Damit kommt der Grundsatz der Unteilbarkeit von Grunddienstbarkeiten insoweit zum Tragen, als auch ein Mindestanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, im Verhältnis zu einer fremden Liegenschaft nicht herrschendes Gut sein.

Normen

ABGB §425
ABGB §473
ABGB §474
GBG §3
WEG §2

5 Ob 217/17yOGH21.12.2017
5 Ob 238/18pOGH25.04.2019

Ausdrücklich gegenteilig

Dokumentnummer

JJR_20171221_OGH0002_0050OB00217_17Y0000_001