OGH 5Ob19/17f (RS0131552)

OGH5Ob19/17f27.6.2017

Rechtssatz

Eine Eigenbindung der Eigentümergemeinschaft an ihre Beschlüsse besteht nicht. Sie kann auch einen endgültig wirksamen Beschluss im Wege einer neuerlichen Beschlussfassung widerrufen oder ändern.

Normen

WEG 2002 §24

5 Ob 19/17fOGH27.06.2017

Dokumentnummer

JJR_20170627_OGH0002_0050OB00019_17F0000_002

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