OGH 5Ob83/16s (RS0131043)

OGH5Ob83/16s29.9.2016

Rechtssatz

Die von einem eingeantworteten, jedoch im Grundbuch noch nicht eingetragenen Erben angestrebte  Abschreibung eines Grundstücks und dessen Zuschreibung zu einer neu zu begründenden EZ zugunsten des Erblassers ist nicht zulässig; dabei handelt es sich nämlich um keinen der typischen Verkaufsvorbereitungsfälle, in denen die Rechtsprechung dem Erben ausnahmsweise eine Antragslegitimation zubilligt.

Normen

GBG §21
GBG §23

5 Ob 83/16sOGH29.09.2016

Dokumentnummer

JJR_20160929_OGH0002_0050OB00083_16S0000_001