OGH 2Ob27/16h (RS0130611)

OGH2Ob27/16h25.2.2016

Rechtssatz

In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor dem Unfall des Gesellschafters vorhandene bzw erwirtschaftete Bilanzgewinne sind auch dann zur Bemessung des im unfallbedingt verminderten Anteil am Gesellschaftsgewinn bestehenden Verdienstentgangs des Gesellschafters heranzuziehen, wenn diese Bilanzgewinne vor dem Unfall nicht ausgeschüttet wurden bzw vor dem Unfall nicht fällig waren.

Normen

ABGB §1325 D2a
ABGB §1325 D6
GmbHG §35 Abs1 Z1
GmbHG §82 Abs1

2 Ob 27/16hOGH25.02.2016

Dokumentnummer

JJR_20160225_OGH0002_0020OB00027_16H0000_001