OGH 7Ob267/02v (RS0117292)

OGH7Ob267/02v21.6.2016

Rechtssatz

Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen.

Normen

ABGB §879 Abs3 E
AktG §174
KSchG §6 Abs1 Z1

7 Ob 267/02vOGH29.01.2003
10 Ob 34/05fOGH24.01.2006

Auch

7 Ob 15/10xOGH17.03.2010

Auch; Beisatz: Zwischen den Emissionsbedingungen von Genussscheinen und jenen von Bankschuldverschreibungen besteht kein grundsätzlicher, für die Frage der Anwendung der AGB-Kontrolle wesentlicher, Unterschied, daher müssen auch die Emissionsbedingungen den auch sonst für AGB geltenden Vorschriften des ABGB (§§ 864a, 879 Abs 3) und des KSchG unterliegen. (T1)

1 Ob 105/10pOGH06.07.2010

Beisatz: Hier zur Frage des Ausschlusses des außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrechts bei Gewinnscheinen. (T2); Beisatz: Ein völliger Ausschluss des Kündigungsrechts bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis, wie hier bei Genussrechten, wird als sittenwidrig und als Verstoß gegen § 879 ABGB angesehen, wenn das weitere Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar ist. (T3)

2 Ob 84/13mOGH29.04.2014

Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Partizipationsscheine nach § 23 BWG idF vor BGBl I 2013/184. (T4); Veröff: SZ 2014/47

5 Ob 4/14wOGH26.09.2014

Auch; Beisatz: Hier: Ergänzungskapital nach § 23 Abs 7 BWG idF vor BGBl 2013/83. (T5)<br/>Beisatz: Der auf Einräumung derartiger Gläubigerrechte gerichtete Vertrag, der nicht einfach durch Erfüllung, sondern durch Zeitablauf bzw Kündigung endet und auf laufende Zinszahlungen gerichtet ist, begründet ein Dauerschuldverhältnis. (T6)

1 Ob 93/16gOGH21.06.2016

Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Emissionsbedingungen sind als AGB zu qualifizieren. (T7)<br/>Beisatz: Hier: Ergänzungskapitalanleihe. (T8)

Dokumentnummer

JJR_20030129_OGH0002_0070OB00267_02V0000_003

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