OGH 1Ob191/02y (RS0117003)

OGH1Ob191/02y31.3.2016

Rechtssatz

Beim freien Dienstvertrag wird der Mangel der Ermächtigung zur Abgabe einer dienstrechtlichen Erklärung durch die nachträgliche Genehmigung des Handelns ohne Vertretungsmacht seitens des Vertretenen rückwirkend saniert. Bei einer Kündigung muss die Genehmigung jedoch noch vor dem Kündigungstermin erfolgt sein.

Normen

ABGB §1016
ABGB §1158 VI, AktG §75 Abs4

1 Ob 191/02yOGH25.10.2002
1 Ob 201/15pOGH31.03.2016

Beisatz: Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Entlassungen, sind nach ständiger Rechtsprechung bedingungsfeindlich. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20021025_OGH0002_0010OB00191_02Y0000_001

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