OGH 2Ob136/01s (RS0115345)

OGH2Ob136/01s29.9.2016

Rechtssatz

Der Kündigungsschutz an sich, geht durch den Erwerb eines Teils des gemieteten Grundstückes durch den Mieter nicht unter. Es fehlt jeder vernünftige Grund dafür, dass der Mieter durch den Kauf seine Rechtsstellung hinsichtlich der ursprünglich mitgemieteten aber später nicht unterworbenen Grundstücksfläche, welche mit der erworbenen Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet, verschlechtern wollte.

Normen

ABGB §1445
MRG §1 Abs1
MRG §30 Abs1 F

2 Ob 136/01sOGH07.06.2001
5 Ob 34/16kOGH29.09.2016

Dokumentnummer

JJR_20010607_OGH0002_0020OB00136_01S0000_002