Rechtssatz
Bei Umqualifizierung eines freien Dienstverhältnisses in ein Dienstverhältnis nach dem VBG hat der Vertragsbedienstete, der tatsächlich keinen Erholungsurlaub konsumiert hat, nach Beendigung des Dienstverhältnisses einen prinzipiellen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung. Bei Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist jedoch auf das zwingende Entgeltschema nach dem VBG Bedacht zu nehmen.
8 ObA 78/15a | OGH | 25.11.2015 |
Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch für den Anspruch auf das Feiertagsentgelt. (T1); Veröff: SZ 2015/131 |
Dokumentnummer
JJR_20151125_OGH0002_008OBA00078_15A0000_001
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