Normen
AußStrG 2005 §68 Abs1
4 Ob 56/09b | OGH | 21.04.2009 |
1 Ob 62/15x | OGH | 18.06.2015 |
Vgl aber; Beisatz: Auch in einem streitähnlichen außerstreitigen Zweiparteienverfahren (hier: wegen Entschädigung gemäß § 117 WRG) steht dem Antragsgegner kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zu, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über den vom Erstgericht wegen Unzulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs zurückgewiesenen Antrags aufträgt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20090421_OGH0002_0040OB00056_09B0000_002
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