OGH 6Ob140/14b (RS0129853)

OGH6Ob140/14b19.11.2014

Rechtssatz

Es ergibt sich bei der Privatstiftung aufgrund des Fehlens von Eigentümern ein Kontrolldefizit. Diesem ist durch rechtsschutzfreundliche Auslegung jener Bestimmungen zu begegnen, die einzelnen Personen die Legitimation zur Stellung von Anträgen an das Gericht einräumen kann doch nur auf diese Weise das tendenziell bestehende Kontrolldefizit durch eine umfassende Prüfung und Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht ausgeglichen werden.

Normen

PSG §1 Abs1

6 Ob 140/14bOGH19.11.2014

Beisatz: Siehe bereits 6 Ob 195/10k, 6 Ob 82/11v, 6 Ob 244/11t, 6 Ob 157/12z. (T1)<br/>Beisatz: Hier Verneinung eines Kontrolldefizits. (T2); Veröff: SZ 2014/109

6 Ob 243/15aOGH23.02.2016

Auch

Dokumentnummer

JJR_20141119_OGH0002_0060OB00140_14B0000_001

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