OGH 5Ob4/14w (RS0129728)

OGH5Ob4/14w26.9.2014

Rechtssatz

Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt weder eine außerordentliche Kündigung noch eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.

Ergänzungskapital

 

Normen

ABGB §859
ABGB §879 E
ABGB §901 II5
AktG §174
BWG idF vor BGBl 2013/83 §23 Abs7

5 Ob 4/14wOGH26.09.2014
6 Ob 68/15sOGH29.06.2015

Auch

1 Ob 93/16gOGH21.06.2016

Vgl auch; Beisatz: Das heißt aber nicht, dass deshalb der Emittentin (hier: Ergänzungskapitalanleihe) ein außerordentliches Kündigungsrecht zustünde. (T1)

9 ObA 134/16wOGH29.11.2016

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20140926_OGH0002_0050OB00004_14W0000_001

Stichworte