Rechtssatz
Der Versicherer kann sich auch ohne Vertragsauflösung auf Leistungsfreiheit berufen, wenn er von der Verletzung der betreffenden vorvertraglichen Obliegenheit (Anzeigeobliegenheit) erst nach dem Versicherungsfall erfahren hat.
Obliegenheitsverletzung
7 Ob 50/16b | OGH | 27.04.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Verschweigen von mehreren stationären Aufenthalten wegen massiver depressiver Symptomatik mit angekündigtem Selbstmord (bei Angabe von bloß: Depression). (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20140910_OGH0002_0070OB00131_14M0000_001