OGH 9ObA20/14b (RS0129704)

OGH9ObA20/14b22.7.2014

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.

Normen

UrlG §6 Abs1

9 ObA 20/14bOGH22.07.2014

Veröff: SZ 2014/67

8 ObA 62/18bOGH29.08.2019

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20140722_OGH0002_009OBA00020_14B0000_002