OGH 6Ob73/14z (RS0129500)

OGH6Ob73/14z26.6.2014

Rechtssatz

Ein Verbesserungsverfahren kommt bei fehlenden Urkunden in der Regel dann nicht in Betracht, wenn diese überhaupt erst errichtet werden müssen, sofern die Beschaffung der ‑ erst zu erstellenden ‑ Urkunden nicht ganz leicht möglich ist.

Normen

FBG §17 Abs1

6 Ob 73/14zOGH26.06.2014
6 Ob 253/16yOGH27.02.2017

Auch; Beisatz: Hier: Verschmelzung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Der Gesellschafterbeschluss nach § 98 GmbHG kann nicht außerhalb der Neunmonatsfrist des § 220 Abs 3 AktG nachgetragen werden. (T1)<br/>

Dokumentnummer

JJR_20140626_OGH0002_0060OB00073_14Z0000_001

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