OGH 2Ob144/02v (RS0116643)

OGH2Ob144/02v4.6.2014

Rechtssatz

Die Erwerbsvoraussetzung "gegen Entgelt" in § 367 ABGB ist im Sinne bloßer Entgeltlichkeit des Erwerbsgeschäftes zu verstehen, weshalb ein bei Übergabe Gutgläubiger auch dann Eigentümer wird, wenn das Entgelt nur teilweise oder noch gar nicht gezahlt wurde.

Normen

ABGB §367 D
ABGB §367 E

2 Ob 144/02vOGH08.08.2002

Veröff: SZ 2002/101

2 Ob 188/11bOGH22.10.2012

Vgl; Beisatz: Dies gilt jedenfalls für den Erwerb im gewöhnlichen Betrieb eines Unternehmens. (T1); Bem: Ob der Rechtssatz im Hinblick auf diverse Meinungen im Schrifttum auch für den Erwerb vom Vertrauensmann weiterhin als gültig angesehen werden kann, wurde in der Entscheidung mangels Lösungserfordernisses nicht abschließend behandelt. (T2)

7 Ob 81/14hOGH04.06.2014

Auch; Beisatz: Rechtsprechung und überwiegende Lehre lassen es für die Annahme von Entgeltlichkeit im Sinn des § 367 ABGB (egal ob alte oder neue Fassung) genügen, dass ein Entgelt vereinbart wurde, mag es auch noch nicht bezahlt worden sein. (T3)<br/>

Dokumentnummer

JJR_20020808_OGH0002_0020OB00144_02V0000_001