7 Ob 522/96 | OGH | 17.04.1996 |
7 Ob 194/01g | OGH | 26.09.2001 |
Vgl auch; nur: § 382a EO soll den minderjährigen Kindern, von denen in den meisten Fällen anzunehmen ist, dass sie vermögenslos und einkommenslos und daher auf den gesetzlichen Unterhalt zur Sicherung ihrer materiellen Existenz angewiesen sind, ein vereinfachtes Verfahren zur raschen Erledigung eines gewissen, an die Familienbeihilfe gekoppelten Mindestbetrages ermöglichen. Sinn des § 382a EO ist es demnach, der Existenzgefährdung von auf Unterhaltszahlungen angewiesenen minderjährigen Kindern entgegenzuwirken. Die durch § 382a EO ermöglichte rasche Vorgangsweise gegen den Unterhaltsschuldner hat nicht den Zweck, den Unterhaltsschuldner zu pönalisieren, sondern die finanzielle Existenzgrundlage für das Kind zu sichern. (T1)<br/>Veröff: SZ 74/163 |
2 Ob 293/03g | OGH | 15.01.2004 |
nur T1 |
4 Ob 4/04y | OGH | 16.03.2004 |
nur: § 382a EO soll den minderjährigen Kindern, von denen in den meisten Fällen anzunehmen ist, dass sie vermögenslos und einkommenslos und daher auf den gesetzlichen Unterhalt zur Sicherung ihrer materiellen Existenz angewiesen sind, ein vereinfachtes Verfahren zur raschen Erledigung eines gewissen, an die Familienbeihilfe gekoppelten Mindestbetrages ermöglichen. (T2) |
10 Ob 44/06b | OGH | 27.06.2006 |
nur T2; Beisatz: Als Ausgleich zum erleichterten Bewilligungsverfahren dient die den Antragsgegner begünstigende Sonderregelung der Aufhebung und Einschränkung der einstweiligen Verfügung in § 399a EO sowie der Rückforderung des zu Unrecht Empfangenen in § 399b EO. (T3) |
1 Ob 216/09k | OGH | 17.11.2009 |
nur T1 |
9 Ob 78/09z | OGH | 26.01.2010 |
nur: Sinn des § 382a EO ist es demnach, der Existenzgefährdung von auf Unterhaltszahlungen angewiesenen minderjährigen Kindern entgegenzuwirken. Die durch § 382a EO ermöglichte rasche Vorgangsweise gegen den Unterhaltsschuldner hat nicht den Zweck, den Unterhaltsschuldner zu pönalisieren, sondern die finanzielle Existenzgrundlage für das Kind zu sichern. (T4) |
1 Ob 248/09s | OGH | 29.01.2010 |
nur T4 |
7 Ob 72/13h | OGH | 23.05.2013 |
nur T1; Beis wie T3 |
10 Ob 32/14z | OGH | 17.06.2014 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19960417_OGH0002_0070OB00522_9600000_002
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