OGH 8Ob141/12m (RS0128918)

OGH8Ob141/12m28.5.2013

Rechtssatz

Die Immobilienertragssteuer aus einer Veräußerung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft des Schuldners gehört nicht zu den Sondermassekosten.

Normen

EStG §30
EStG §30a
IO §46

8 Ob 141/12mOGH28.05.2013
8 Ob 58/19sOGH29.08.2019

Beisatz: Dies im Allgemeinen unabhängig davon, ob eine Selbstberechnung vorgenommen oder eine Abgabenerklärung abgegeben wird. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20130528_OGH0002_0080OB00141_12M0000_001