OGH 1Ob11/12t (RS0127718)

OGH1Ob11/12t23.3.2012

Rechtssatz

Auch die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Gunsten schlichter Miteigentümer ist als tauglicher Gegenstand für eine Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 zu sehen, weil diese nicht nur den Schutz des Erwerbs des Mindestanteils, sondern auch des darüber hinausgehenden Erwerbs des Wohnungseigentums als beschränktes dingliches Nutzungs‑ und Verfügungsrecht bezweckt.

Normen

BTVG §9
WEG 2002 §37 Abs1
WEG 2002 §40

1 Ob 11/12tOGH23.03.2012
5 Ob 92/15pOGH25.09.2015
6 Ob 171/19vOGH25.06.2020

Beisatz: Hier: BTVG (T1)

Dokumentnummer

JJR_20120323_OGH0002_0010OB00011_12T0000_001