OGH 3Ob58/06k (RS0120698)

OGH3Ob58/06k17.12.2012

Rechtssatz

Der Gläubiger einer Geldforderung ist gemäß § 1415 erster Satz ABGB nicht berechtigt, der Tilgung dienende Teilzahlungen des Schuldners im Zahlungsverkehr durch Überweisungen auf Bankkonten zurückzuweisen, wenn mit deren Annahme - wie im Fall der Überweisung weniger größerer Beträge im Verhältnis zur Gesamtschuld - weder nennenswerte Mühen noch besondere Aufwendungen verbunden sind. Solche Zahlungen wirken teilweise schuldbefreiend.

Normen

ABGB §1415

3 Ob 58/06kOGH29.03.2006

Veröff: SZ 2006/48

10 Ob 53/12kOGH17.12.2012

Beisatz: Wenn der Leistende nur gegen den Verzicht auf weitere Ansprüche oder unter bestimmten Bedingungen leisten will, muss die Teilzahlung nicht entgegengenommen werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20060329_OGH0002_0030OB00058_06K0000_001

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