5 Ob 126/11g | OGH | 13.12.2011 |
Bem: Mit Darstellung von Lehre und bisheriger Rechtsprechung. (T1)<br/>Veröff: SZ 2011/149 |
5 Ob 123/13v | OGH | 21.02.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Der Frage, ob das Pflegschaftsgericht auf Basis der (Verfahrens-)Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 (auch) ohne Antrag eines Berechtigten von Amts wegen über die Rechtmäßigkeit einer Interimsmaßnahme des JWT entscheiden durfte, kommt die von § 62 Abs 1 AußStrG geforderte Qualität nicht zu, weil diese inzwischen neu und ausdrücklich geregelt ist und Entscheidungen nach der früheren (überholten) Rechtslage nicht mehr zu erwarten sind. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20111213_OGH0002_0050OB00126_11G0000_001
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