OGH 8Ob99/11h (RS0127564)

OGH8Ob99/11h22.11.2011

Rechtssatz

Der aufgrund einer notwendigen Zession nachfolgende Hypothekargläubiger ist (wie ein außerbücherlicher Eigentümer) bereits vor der nur deklarativen Nachführung des Grundbuchstands zur Löschungsklage gegen eine sein dingliches Recht beeinträchtigende, materiell rechtswidrige Eintragung legitimiert.

Dies setzt aber voraus, dass der noch nicht erfolgten bücherlichen Übertragung des Pfandrechts keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (hier: dass die notwendige grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt wurde).

Normen

ABGB §1422
GBG §61 A

8 Ob 99/11hOGH22.11.2011

Dokumentnummer

JJR_20111122_OGH0002_0080OB00099_11H0000_001