OGH 11Os124/11m (RS0127458)

OGH11Os124/11m17.11.2011

Rechtssatz

Wird ein erstgerichtlicher Beschluss durch eine meritorische Rechtsmittelentscheidung ersetzt, kann eine Beschwerde nach Art 6 Abs 1 MRK wegen der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass der Erstrichter nach der Geschäftsverteilung nicht zuständig gewesen wäre.

Normen

MRK Art6 Abs1 II2
StPO §89 B

11 Os 124/11mOGH17.11.2011
13 Os 17/16yOGH18.05.2016

Vgl; Beisatz: Hier: Behauptung sachlicher Unzuständigkeit des in erster Instanz tätig gewordenen Bezirksgerichts. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20111117_OGH0002_0110OS00124_11M0000_001