9 ObA 40/11i | OGH | 25.10.2011 |
Dokumentnummer
JJR_20111025_OGH0002_009OBA00040_11I0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Das Abgeben eines bereits vorweg mit einem Wahlvorschlag versehenen Stimmzettels ohne Eintrag durch den Wähler kann nicht als eindeutige Stimme für die angegebene Liste angesehen werden. Wird der Stimmzettel dennoch als Stimme für die Liste gezählt, macht das die Wahl anfechtbar, sie ist aber allein deswegen nicht mit einer auch vom Arbeitgeber wahrzunehmenden Nichtigkeit behaftet.
9 ObA 40/11i | OGH | 25.10.2011 |
JJR_20111025_OGH0002_009OBA00040_11I0000_001
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