OGH 8Ob11/11t (RS0127326)

OGH8Ob11/11t24.10.2011

Rechtssatz

§ 446 Abs 3 ASVG normiert keine bloße interne Ordnungsvorschrift. Eine durch die erforderlichen ministeriellen Genehmigungen nicht gedeckte Willenserklärung des an sich zum Vertragsabschluss zuständigen Organs des Verwaltungskörpers bindet diesen daher nicht.

Normen

ASVG §446 Abs3

8 Ob 11/11tOGH24.10.2011

Beisatz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Notwendigkeit einer aufsichtbehördlichen Genehmigung und die damit einhergehende Beschränkung der Vertretungsmacht der Organe des Selbstverwaltungskörpers bestehen nicht. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20111024_OGH0002_0080OB00011_11T0000_001

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