OGH 9ObA105/10x (RS0127203)

OGH9ObA105/10x16.9.2011

Rechtssatz

§ 24 Abs 3 Z 1 HVertrG 1993 stellt nicht auf das Vorliegen eines Anspruchs des Handelsvertreters aus der Pensionsversicherung wegen des Alters ab. Mag auch die Eigenkündigung bei Vorliegen des Regelpensionsalters die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertreterverhältnisses indizieren, muss in allen übrigen Fällen (hier: Alterspension bei langer Versicherungsdauer gem § 253b ASVG) der Eigenkündigung „wegen des Alters“ konkret dargelegt werden, weshalb dem Handelsvertreter wegen des Alters eine Fortsetzung der Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann.

Normen

HVertrG 1993 §24 Abs3 Z1

9 ObA 105/10xOGH16.09.2011

Veröff: SZ 2011/116

Dokumentnummer

JJR_20110916_OGH0002_009OBA00105_10X0000_001

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