OGH 9ObA89/11w (RS0127107)

OGH9ObA89/11w27.7.2011

Rechtssatz

Um dem Schutzzweck des § 18 Abs 7 HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.

Normen

HbG §18 Abs7

9 ObA 89/11wOGH27.07.2011

Veröff: SZ 2011/100

9 ObA 49/12iOGH29.05.2012

Auch

Dokumentnummer

JJR_20110727_OGH0002_009OBA00089_11W0000_001