OGH 13Os75/11w (RS0126977)

OGH13Os75/11w14.7.2011

Rechtssatz

Unterbliebene Sachverhaltsaufklärung (hier: durch Übersetzung zur Alibibeweisführung vorgelegter fremdsprachiger Urkunden) ist nicht Gegenstand einer Mängelrüge. Soweit darin eine Verletzung des besonderen Beschleunigungsgebots in Strafsachen gesehen wird, muss dies ausdrücklich als solche reklamiert werden.

Normen

GRBG §3 Abs1
GRBG §10

13 Os 75/11wOGH14.07.2011
11 Os 13/13sOGH19.03.2013

Auch; Beisatz: Eine unvollständige Beweiserhebung ist kein Gegenstand der Mängelrüge. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20110714_OGH0002_0130OS00075_11W0000_001