OGH 3Ob81/11z (RS0126964)

OGH3Ob81/11z11.5.2011

Rechtssatz

Widerspricht die Tätigkeit des Sachwalters, die gerichtlicher Überwachung unterliegt, dem Wohl der betroffenen Person, hat das Gericht jemand anderen mit der Sachwalterschaft zu betrauen. Für eine „Weisungsbefugnis“ des Gerichts gegenüber dem Sachwalter besteht im Rahmen der Personensorge keine Rechtsgrundlage.

Normen

ABGB §282 A
ABGB §282 C

3 Ob 81/11zOGH11.05.2011
3 Ob 3/11dOGH06.07.2011

Vgl; nur: Für eine „Weisungsbefugnis“ des Gerichts gegenüber dem Sachwalter besteht im Rahmen der Personensorge keine Rechtsgrundlage. (T1); Beisatz: Das gilt umso mehr für die elterlichen Rechte. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20110511_OGH0002_0030OB00081_11Z0000_001