11 Os 154/10x | OGH | 17.02.2011 |
Dokumentnummer
JJR_20110217_OGH0002_0110OS00154_10X0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Infolge Aufhebung des Schuldspruchs gegen einen Mitangeklagten wegen Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB sind gemäß § 289 StPO auch die gegen zwei weitere Mitangeklagten deswegen ergangenen Schuldsprüche zu beseitigen, weil der verbleibende Zusammenschluss von bloß zwei Personen nicht mehr den objektiven Tatbestand des § 278 Abs 1 StGB erfüllt.
11 Os 154/10x | OGH | 17.02.2011 |
JJR_20110217_OGH0002_0110OS00154_10X0000_001
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