OGH 5Ob49/07b (RS0122019)

OGH5Ob49/07b7.7.2011

Rechtssatz

Die Freilassungserklärung (Zustimmungserklärung) eines Pfandgläubigers zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstücks der belasteten Liegenschaft muss eine genaue Angabe des Rechts enthalten.

Normen

LiegTeilG §3
GBG §32 Abs1 lita
GBG §32 Abs1 litb, GBG §94 Abs1 Z4 E

5 Ob 49/07bOGH20.03.2007
5 Ob 265/08vOGH10.02.2009

Beisatz: Dies gilt auch, wenn zugunsten der Buchberechtigten nur jeweils ein Recht eingetragen ist. (T1); Beisatz: Eine Freilassungserklärung stellt (jedenfalls) insoweit eine Eintragungsgrundlage dar, als die lastenfreie Abschreibung der Einverleibung einer (partiellen) Löschung des Rechts gleichkommt. (T2)

5 Ob 106/11sOGH07.07.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_20070320_OGH0002_0050OB00049_07B0000_001