OGH 10ObS170/02a (RS0116805)

OGH10ObS170/02a8.11.2011

Rechtssatz

Da nach § 181 ASVG für selbständig Erwerbstätige die Bemessungsgrundlage in der Unfallversicherung nach festen Beträgen festgestellt wird, steht es mit dem Gesetz durchaus im Einklang, von dieser festen Bemessungsgrundlage auch dann auszugehen, wenn die Bemessungsgrundlage für einen nichtversicherten selbständig Erwerbstätigen nach billigem Ermessen gemäß § 182 ASVG festzustellen ist. (Hier: freiberuflich tätiger, in der Unfallversicherung nicht versicherter Rechtsanwalt)

Normen

ASVG §181
ASVG §182

10 ObS 170/02aOGH18.06.2002
10 ObS 92/11vOGH08.11.2011

Auch; Beisatz: Hier: Selbständiger Trafikant. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20020618_OGH0002_010OBS00170_02A0000_001