OGH 9ObA3/10x (RS0126532)

OGH9ObA3/10x22.12.2010

Rechtssatz

Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind auch dann keine abfertigungswirksamen Entgeltbestandteile im Sinn des § 23 Abs 1 AngG, wenn den Arbeitnehmern zwar ein Wahlrecht, diese Beiträge auch bar ausbezahlt zu erhalten, eingeräumt, im konkreten Fall jedoch die Einzahlung in die Pensionskasse gewählt wurde.

Normen

AngG §23 Abs11

9 ObA 3/10xOGH22.12.2010
9 ObA 45/11zOGH26.05.2011

Dokumentnummer

JJR_20101222_OGH0002_009OBA00003_10X0000_001

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