OGH 2Ob163/10z (RS0126464)

OGH2Ob163/10z2.12.2010

Rechtssatz

Ein geeigneter Verein ist unmittelbar zu bestellen, wenn sonst besondere Anforderungen mit der Sachwalterschaft verbunden sind, wie insbesondere sozialarbeiterische oder psychologische Fähigkeiten oder beim Umgang mit besonders schwierigen Personen.

Normen

ABGB §279 Abs3

2 Ob 163/10zOGH02.12.2010
7 Ob 184/12bOGH14.11.2012

Beisatz: Der Sachwalterverein kann nicht ohne seine Zustimmung zum Sachwalter bestellt werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20101202_OGH0002_0020OB00163_10Z0000_001