OGH 4Ob117/10z (RS0126350)

OGH4Ob117/10z5.10.2010

Rechtssatz

Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach § 1041 ABGB bilden keine § 1486 Z 1 ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.

Normen

ABGB §1041 A6
ABGB §1041 B5
ABGB §1486 Z1

4 Ob 117/10zOGH05.10.2010

Veröff: SZ 2010/119

Dokumentnummer

JJR_20101005_OGH0002_0040OB00117_10Z0000_001

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