OGH 5Ob1/10y (RS0125913)

OGH5Ob1/10y25.3.2010

Rechtssatz

Zum grundbücherlichen Nachvollzug der in § 844 Satz 4 und 5 ABGB geregelten Folgen der Teilung eines herrschenden Guts für Grunddienstbarkeiten steht zwar der Weg einer Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG zur Verfügung. Lässt sich allerdings anhand des der bücherlichen Eintragung zugrundeliegenden  Servitutsbestellungsvertrags der reale Umfang des herrschenden Guts nicht eindeutig klären und damit nicht eindeutig bestimmen, hinsichtlich welcher Teile der herrschenden Liegenschaft das Recht begründet wurde, so können solche Fragen der Vertragsauslegung im Rahmen eines (erleichterten) Verfahrens nach § 136 GBG jedenfalls keiner Lösung zugeführt werden.

Normen

ABGB §481, ABGB §844, GBG §5, GBG §12 Abs2, GBG §94 Abs1 Z1 B, GBG §94 Abs1 Z3 D, GBG §136

5 Ob 1/10yOGH25.03.2010
5 Ob 154/14dOGH26.09.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_20100325_OGH0002_0050OB00001_10Y0000_001