OGH 2Ob8/10f (RS0125723)

OGH2Ob8/10f17.2.2010

Rechtssatz

Die Anwendung des HKÜ setzt wechselseitiges Vertrauen in andere Rechtsordnungen und Institutionen voraus. Zu bedenken ist auch, dass das Abkommen nicht nur die Rückführung nach Österreich, sondern auch aus Österreich entführter Kinder betrifft, weshalb eine einseitige Sichtweise zu vermeiden ist.

Normen

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ allg

2 Ob 8/10fOGH17.02.2010
2 Ob 90/10iOGH08.07.2010

Beisatz: Hier: Von einer Untätigkeit spanischer Gerichte ist nicht von vornherein auszugehen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20100217_OGH0002_0020OB00008_10F0000_001

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