Rechtssatz
Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt.
2 Ob 203/10g | OGH | 02.12.2010 |
Vgl; nur: Ein Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur kann nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20041125_OGH0002_008OBA00110_04S0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)