OGH 8ObA110/04s (RS0119686)

OGH8ObA110/04s2.12.2010

Rechtssatz

Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt.

Normen

ASGG §61 Abs1 Z3
EStG §84 Abs1 Z3 lita
EStG §84 Abs2
JN §1 CI

8 ObA 110/04sOGH25.11.2004
2 Ob 203/10gOGH02.12.2010

Vgl; nur: Ein Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur kann nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20041125_OGH0002_008OBA00110_04S0000_001

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