Normen
4 Bkd 1/02 | OGH | 02.09.2002 |
6 Bkd 4/02 | OGH | 07.04.2003 |
Auch |
4 Bkd 3/04 | OGH | 25.10.2004 |
Beisatz: Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich nicht nur auf laufende Kanzleiangelegenheiten, sie umfasst auch Umstände, welche ein erstmals einen Rechtsanwalt Aufsuchender mitteilt, selbst wenn dieser danach kein Mandat erteilt. (T1) |
5 Ob 67/10d | OGH | 27.05.2010 |
Vgl aber; Beisatz: Ist ein Rechtsanwalt nicht in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt und Parteienvertreter tätig, sondern handelt er in „eigener Sache“, so ist ein in diesem Zusammenhang gesetztes Verhalten grundsätzlich nicht unter dem Aspekt der Verletzung von Berufspflichten zu sehen. (T2); Beisatz: Hier: Abwehr behaupteter schadenersatzmäßiger Regressansprüche. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20020902_OGH0002_004BKD00001_0200000_001
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