OGH 8Ob125/09d (RS0125589)

OGH8Ob125/09d21.12.2009

Rechtssatz

Mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Sachwalterbestellung wird die betroffene Person im Wirkungskreis des Sachwalters in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Auch wenn sie, etwa in einem lucidum intervallum, tatsächlich einsichts- und urteilsfähig ist, bedarf sie zu rechtsgeschäftlichen Verfügungen und Verpflichtungen der Einwilligung des Sachwalters. In diesem Sinn ist die Sachwalterbestellung konstitutiv.

Normen

ABGB §280 Abs1

8 Ob 125/09dOGH21.12.2009
7 Ob 36/11mOGH30.03.2011

Auch; Veröff: SZ 2011/42

3 Ob 4/12bOGH22.02.2012

Auch; nur: Mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Sachwalterbestellung wird die betroffene Person im Wirkungskreis des Sachwalters in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. In diesem Sinn ist die Sachwalterbestellung konstitutiv. (T1)

3 Ob 166/17hOGH21.02.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_20091221_OGH0002_0080OB00125_09D0000_001