OGH 6Ob119/09g (RS0125596)

OGH6Ob119/09g18.12.2009

Rechtssatz

Die von § 4 Abs 3 GmbHG geforderte Spezialvollmacht muss unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt. Zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es nicht erforderlich, alle in § 4 Abs 1 GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen.

Normen

GmbHG §4

6 Ob 119/09gOGH18.12.2009

Bem: Hier: Die Angaben in der Vollmacht, welche mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands alle Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag gemäß § 4 Abs 1 GmbHG enthalten muss und auch den einzigen Gesellschafter, mit dem der Vertrag abgeschlossen werden soll, enthält, reichen zur Individualisierung des Gesellschaftsvertrags aus. (T1);<br/>Veröff: SZ 2009/172

Dokumentnummer

JJR_20091218_OGH0002_0060OB00119_09G0000_001

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