OGH 9Ob18/09a (RS0125745)

OGH9Ob18/09a15.12.2009

Rechtssatz

Abs 1 des § 48 K-MSG betrifft den „eigenen“ Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegen die dem Hilfeempfänger gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Personen, während die Abs 2 bis 4 die anzeigeabhängige Legalzession in jenem Fall regeln, dass ein Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung Rechtsansprüche zur Deckung des Lebensbedarfs gegen einen Dritten, der nicht ohnehin gesetzlich unterhaltspflichtig ist, hat

Normen

Krnt MSG §48

9 Ob 18/09aOGH15.12.2009
3 Ob 119/15vOGH15.07.2015

Auch

Dokumentnummer

JJR_20091215_OGH0002_0090OB00018_09A0000_001