OGH 14Bkd7/09 (RS0125482)

OGH14Bkd7/0930.11.2009

Rechtssatz

§ 11 RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.

Normen

RL-BA 2015 §7
RL-BA 1977 §11

14 Bkd 7/09OGH30.11.2009
20 Os 4/15mOGH26.06.2015

Vgl

2 Ds 3/18yOGH22.05.2018

Vgl auch; Beisatz: § 11 RL‑BA 1977 (inhaltlich unverändert: § 7 RL‑BA 2015) trachtet das persönliche Interesse und den tatsächlichen Willen jedes einzelnen Vertretenen zu schützen, sodass das Hinzukommen weiterer Betroffener jeweils einen neuen, weil personenbezogen definierten historischen Sachverhalt herstellt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20091130_OGH0002_014BKD00007_0900000_001