OGH 5Ob274/08t (RS0125241)

OGH5Ob274/08t1.9.2009

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.

Normen

WEG 2002 §20 Abs4 Satz2
WEG 2002 §28 Abs1 Z1
WEG 2002 §29 Abs1

5 Ob 274/08tOGH01.09.2009

Dokumentnummer

JJR_20090901_OGH0002_0050OB00274_08T0000_001

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