Normen
GRBG §3 Abs1
15 Os 94/09a | OGH | 20.07.2009 |
Beisatz: Eine Grundrechtsbeschwerde ist auch dann zulässig, wenn der Tag, der für den Beginn der Beschwerdefrist maßgeblich ist, nicht angeführt und somit gegen das Formgebot des § 3 Abs 1 letzter Satz GRBG verstoßen wurde; letzterem kommt nur regulative Bedeutung zu. Dabei ist auch ohne Relevanz, ob sich die Rechtzeitigkeit aus den Akten ergibt oder erst erhoben werden muss. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20090720_OGH0002_0150OS00094_09A0000_001
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