OGH 2Ob16/09f (RS0125031)

OGH2Ob16/09f25.6.2009

Rechtssatz

Beendet der Erwerber das Arbeitsverhältnis nicht, sondern gewährt er während des fortgesetzten Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer den aus der Zeit vor dem Betriebsübergang resultierenden Urlaubsanspruch, so kann er vom Veräußerer das an den Arbeitnehmer bezahlte Urlaubsentgelt für die auf den Veräußerer entfallenden Dienstzeiten im Regressweg zurückfordern, auch wenn dieser den Urlaubsanspruch naturaliter nicht mehr erfüllen konnte und musste. Dabei ist davon auszugehen, welcher Nutzen dem jeweiligen Betriebsinhaber aus der tatsächlichen Verteilung von Arbeitsleistung und Urlaubsinanspruchnahme vor und nach Betriebsübergang im Vergleich zur Lage bei aliquotierter Verteilung entstanden ist.

Normen

ABGB §896
AVRAG §6
UrlG §9

2 Ob 16/09fOGH25.06.2009
9 ObA 36/11aOGH29.08.2011

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_20090625_OGH0002_0020OB00016_09F0000_003

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