2 Ob 16/09f | OGH | 25.06.2009 |
9 ObA 36/11a | OGH | 29.08.2011 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_20090625_OGH0002_0020OB00016_09F0000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Beendet der Erwerber das Arbeitsverhältnis nicht, sondern gewährt er während des fortgesetzten Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer den aus der Zeit vor dem Betriebsübergang resultierenden Urlaubsanspruch, so kann er vom Veräußerer das an den Arbeitnehmer bezahlte Urlaubsentgelt für die auf den Veräußerer entfallenden Dienstzeiten im Regressweg zurückfordern, auch wenn dieser den Urlaubsanspruch naturaliter nicht mehr erfüllen konnte und musste. Dabei ist davon auszugehen, welcher Nutzen dem jeweiligen Betriebsinhaber aus der tatsächlichen Verteilung von Arbeitsleistung und Urlaubsinanspruchnahme vor und nach Betriebsübergang im Vergleich zur Lage bei aliquotierter Verteilung entstanden ist.
2 Ob 16/09f | OGH | 25.06.2009 |
9 ObA 36/11a | OGH | 29.08.2011 |
Vgl auch |
JJR_20090625_OGH0002_0020OB00016_09F0000_003
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