Normen
12 Os 8/09g | OGH | 23.04.2009 |
13 Os 116/14d | OGH | 18.12.2014 |
Auch; Beisatz: Da die Berechnung des Endes einer Frist (anders als etwa die bloße Eintragung des entsprechenden ‑ vom Verteidiger vorgegebenen ‑ Datums) Rechtskenntnis voraussetzt, fällt sie in den Aufgabenbereich des Verteidigers, aus welchem Grund im unkontrollierten Überlassen dieser Berechnung an einen (nicht rechtskundigen) Kanzleimitarbeiter nach ständiger Rechtsprechung ein die ‑ mit Blick auf eine diesbezügliche Fehlleistung begehrte ‑ Wiedereinsetzung ausschließendes Organisationsverschulden liegt. (T1) |
14 Os 93/18 | OGH | 09.10.2018 |
Beisatz: Keine Wiedereinsetzung bei Unterbleiben der Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zur Überwachung ordnungsgemäßer Einbringung fristgebundener Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr. (T2) |
13 Os 80/20v | OGH | 18.11.2020 |
Vgl; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20090423_OGH0002_0120OS00008_09G0000_001
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