OGH 6Ob3/09y (RS0125144)

OGH6Ob3/09y26.3.2009

Rechtssatz

Die Abgabe einer - wenn auch „bloß" bedingten - einer anderen Erbantrittserklärung widerstreitenden Erbantrittserklärung eines Minderjährigen bedarf im Hinblick auf das Risiko des „Prozessverlusts" im Verfahren über das Erbrecht und einer daraus resultierenden Kostenersatzpflicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB.

Normen

ABGB §154 Abs3 G
ABGB §799

6 Ob 3/09yOGH26.03.2009

Dokumentnummer

JJR_20090326_OGH0002_0060OB00003_09Y0000_001