5 Ob 278/07d | OGH | 19.02.2008 |
Veröff: SZ 2008/26 |
1 Ob 213/09v | OGH | 15.12.2009 |
Dokumentnummer
JJR_20080219_OGH0002_0050OB00278_07D0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks. Denn bei einem Superädifikat muss es sich grundsätzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln. Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht gegen eine mögliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum und intendiert eine Rückkehr zur Regel der Eigentümeridentität von Bauwerks- und Grundeigentum, wofür bei in Massivbauweise ausgeführten Gebäuden auch die Verkehrserwartung spricht.
5 Ob 278/07d | OGH | 19.02.2008 |
Veröff: SZ 2008/26 |
1 Ob 213/09v | OGH | 15.12.2009 |
JJR_20080219_OGH0002_0050OB00278_07D0000_001
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