OGH 4Ob317/87; 4Ob2111/96m; 4Ob113/09k (RS0022033)

OGH4Ob317/87; 4Ob2111/96m; 4Ob113/09k8.9.2009

Rechtssatz

Da der Verlagsvertrag ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet, kommen als wichtiger Grund für seine Auflösung alle Umstände in Betracht, die das gegenseitige Vertrauen zerstören oder schwer erschüttern, so daß eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Entscheidend ist, wie die Umstände auf den Kündigenden wirken und ob sie sein Vertrauen in die Vertragstreue und Redlichkeit seines Vertragspartners zu erschüttern geeignet sind. Dies ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände, insbesonders im Hinblick auf die Besonderheiten der Vertragsbeziehungen und die darauf beruhende Interessenlage sowie im Hinblick auf Art und Maß der in Frage beruhende Interessenlage sowie im Hinblick auf Art und Maß der in Frage stehenden Störungen, zu prüfen.

Normen

ABGB §1172

4 Ob 317/87OGH16.06.1987

Veröff: MR 1987,173 (M Walter) = ÖBl 1988,81 = SZ 60/107

4 Ob 2111/96mOGH29.05.1996

Beisatz: Als "wichtige Gründe" kommen dabei (ua) alle Umstände in Betracht, die das gegenseitige Vertrauen zerstören oder doch so schwer erschüttern, daß eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. (T1)

4 Ob 113/09kOGH08.09.2009

Dokumentnummer

JJR_19870616_OGH0002_0040OB00317_8700000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)